Organisation eines Segeltörns
 Hier nun einige Bemerkungen zum Chartertörn selbst, den Vorbereitungen und einigen hilfreichen Hinweisen. Was Sie hier lesen ergibt sich aus meinen langjährigen Erfahrungen mit Charteryachten und der Törnduchführung. Jeder der schon mal mit auf Törn war oder sich irgendwo anderweitig informiert hat, wird die eine oder andere Meinung oder Verfahrensweise erlebt oder gehört haben. Das ist auch ganz normal. Auch ich lerne immer wieder dazu und werde gute Erfahrungen und Hinweise übernehmen. Also lesen Sie alles in Ruhe und Sie werden dann vieles wissen, was mit so einem Segeltörn zusammenhängt.
 
Prinzipiell gibt es nun mehrere Möglichkeiten für das Mitsegeln:
1. Für eine bestimmte Yachtgröße ist die Crew schon zahlenmäßig vorhanden (oder in etwa vorhanden)
2. Einzelne Plätze sind auf einer bereits gecharterten Yacht noch frei
3. Sie haben eine Yacht und eine Crew dazu, aber keinen Skipper.
 
4. Oder aber auch: Sie haben einen Skipper, der jedoch noch sehr unerfahren ist und gern Hilfe hätte.
Grundlegend wird der Ablauf wie folgt sein:
1. Vorbereitende Gespräche betreffs Charterzeitraum, Crewanzahl, Yachtgröße, Kosten usw.
2. Auswahl der Yacht, Konkretisierung der Kosten, ev. Reservierung der Yacht und Unterzeichnung der Crewverträge
3. Verbindliche Buchung der Yacht, Hinweise für eine Reiserücktrittsversicherung
4. Planung und Organisation der Bordverpflegung (bereits relativ frühzeitig vor Törn)
5. Gründliche Creweinweisung, Verhaltensweisen an Bord, Unfallverhütung usw. (ca. 1-2 Wochen vor Törn + Pflicht für jeden)
   Aufgabenverteilung für See- u. Notrolle gem persönlicher Fähigkeiten, Bestimmung eines Zahlmeisters
6. Organisation der Anreise, d.h. Bildung von Fahrgemeinschaften, Tranportplanung für Gepäck und Verpflegung
7. Einchecken auf der Yacht mit:
   + Sicherheitsbelehrung (2. Teil) und Einweisung in die persönlichen Aufgaben,
   + Bootsmannseinweisung,
   + Sicherheitscheck der Yacht
   + Eröffnung der Bordkasse durch Zahlmeister (kann auch später auf See erfolgen)
8. Festlegung des Auslauftermins (erfahrungsgemäß ca. 5-6 Stunden nach Einchecken) unter Beachtung des aktuellen Wetters
. . . . . .
9. Zum Törnende nach Volltanken der Yacht Auflösung der Bordkasse und Verteilung des übrigen Proviantes - die Heimreise.
 
Die Buchung einer Yacht  
Das Buchen einer Yacht, was meist frühzeitig vor dem Törn geschieht, ist eine verbindliche Sache. Deshalb sind bestimmte Verfahrensweisen notwendig.
Bei frühzeitiger Buchung ist es so, daß die erste Rate zahlbar ist mit der Buchung der Yacht (meist aber erst mit dem 01.01. des Charterjahres). Die zweite Rate wird dann 4 Wochen vor Törnbeginn fällig.

Normalerweise buchen Sie auf eine Koje. Die Kabinen haben aber meist 2 Kojen, was bei Paaren in der Regel keine Probleme bringt - bei getrennter Verteilung Frauen / Männer auch nicht, aber ... wenn, dann muß man eine Regelung finden.
Wenn Sie als geschlossene Gruppe buchen, dann werden Sie gem. der Größe der gecharterten Yacht selbst bestimmen wie Sie die Kojenaufteilung vornehmen.
Wer alleine eine Kabine haben will, muß den doppelten Charteranteil zahlen.

An Hand des Yachtplanes muß also vorher geklärt werden, wo wer schläft und natürlich auch wo der Skipper unterkommt. Normalerweise ist es üblich, das der Skipper eine eigene Kabine bekommt, aber das ist bei mir nicht so, sollte es eng werden, schlafe ich auch in der Messe, bzw es ist meist so.
 
Der Crewvertrag
Sie werden dann vor bzw. zeitnah zur Buchung der Yacht den Crewvertrag zur Unterschrift bekommen.
Sofern Sie zu einer Crew hinzukommen, die noch nicht ganz vollständig ist, werden Sie dann unverzüglich der Crewvertrag unterzeichnen.
Dies ist wichtig, damit der Skipper Planungssicherheit bekommt.

Der Crewvertrag wird mit jedem Crewmitglied und dem Skipper einzeln abgeschlossen.
Dieser Vertrag regelt so ziemlich alles zu Ihrer persönlichen Teilnahme am Törn. Angefangen von den Terminen, über Verhaltensweisen an Bord, persönlichen Dokumenten bis hin zu den Zahlungsbedingungen ist darin alles enthalten.
 
Versicherungen
Im Charterbetrag eines jeden einzelnen ist immer zwingend ein Versicherungsanteil enthalten.
Hierzu gibt es verschiedene Yachtversicherer die sich der besonderen Bedingungen eines Segeltörns angenommen haben, weil verschiedene Versicherungen, die man hat (z.B. Unfallversicherung), auf See nur bedingt oder nicht greifen.
Folgender Versicherungsschutz besteht: Vollkaskoversicherung der Yacht, Kautionsversicherung, Skipperhaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung für Crew ohne Selbstbeteiligung, Charterausfallkostenversicherung, Unfallversicherung (mit Abbergeversicherung), Skipperrechtsschutzversicherung, Yachtbeschlagnehmeversicherung, Sicherungsschein, Reiserücktrittsversicherung
Das höhrt sich erst mal viel an, ist aber umfassender Schutz und weniger wäre verantwortungslos, wird aber den besonderen Bedingungen eines Segeltörns mit den möglichen Wagnissen gerecht und wird sich für Sie (je nach Yachtgröße und Crewzahl) pro Person auf nur ca. 30 - 50 Euro belaufen.

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Der Skipper an Bord
Der Skipper und die übrige Crew:
Es kommt vor, dass mehrere mit an Bord sind, die vielleicht die gleiche Befähigung haben wie der Skipper, aber nur einer ist nun mal der Skipper und der hat das letzte Wort an Bord. Darüber sollte man sich im Klaren sein! Diese Funktion kann auch nicht nach belieben hin und her getauscht werden.
Es stellt sich immer die Frage, ob genug Leute an Bord sind, die schon was vom Segeln verstehen, dann muß man abwägen, ob man fahren kann und was man an Bord vorher eventuell noch üben muß,
oder es sollte (bzw. muss) noch einer gewonnen werden, der auch die nötige Erfahrung und Befähigung zur Yachtführung (also mindest SBF See) hat.
Die Skipperverantwortung
Bitte beachten Sie immer, daß neben Ratschlägen und Hiweisen der Skipper eine gesetzlich begründete "Befehlsgewalt" an Bord hat. Er muß alle Handlungsweisen verantworten, d.h. auch die der Crewmitglieder. Diese Verantwortung ist nicht deligierbar. Also bitte ich Sie, dass wenn Sie im ruhigen Ton des allgemeinen Bordlebens etwas gesagt bekommen, es auch tun. Sind sie zu etwas nicht in der Lage oder brauchen Sie Hilfe, dann sagen Sie es und der Skipper wird sehen, wie dem abzuhelfen ist.
Viele Dinge während des Segeltörns werden wir gemeinsam besprechen und entscheiden, doch Skipperanweisungen die die Sicherheit, das Verhalten bei Schlechtwetter, bei nötigen Segelmanövern oder beim An- und Ablegen betreffen, sind nicht oder nur bedingt diskudierbar. Auch die letztendliche Reiseroute obliegt letztendlich der Entscheidung des Skippers. Hier spielen die Wetterlage, Reisezeiten, Brückenöffnungszeiten, Hafenbedingungen und vieles mehr eine Rolle. Auch für die Rückreisezeit muss eine Reserve vorhanden sein. Natürlich werden wir darüber sprechen und Sie werden meine Entscheidungen dann auch leicht verstehen.
Also:
Der Skipper hat die letztendlich bindende Weisungsbefugnis und diese wird er immer dann durchsetzen, wenn es um die Sicherheit des Schiffes und eines jeden einzelnes Besatzungsmitglied geht. Bedenken Sie, er kennt die Besonderheiten des Fahrtgebietes, muss die Mentalität der Besatzung berücksichtigen, das zu erwartende Wetter bewerten und muss viele andere Dinge bedenken, von deren Zusammenhängen die Crew mitunter nur ahnen kann. (Bitte beachten, dass ich keine Sportboot-Ausbildung mehr durchführe!)


 
SKS-Törn

und

See-Meilen Bestätigungen
Jeder, der am Törn teilnimmt, kann von mir eine Meilen-Bestätigung für den Sportbootküstenschifferschein (SKS) bekommen, sofern wir beim Törn 300 sm schaffen. Natürlich können auch weniger Meilen bestätigt werden.
Wer sowas braucht bitte vorher sagen und wir werden sehen, ob wir die 300 sm schaffen. 

Anders sieht es aus, wenn Crewmitglieder am Ende des Törns die SKS-Praxis-Prüfung ablegen möchten. Hierzu müssen wir unbedingt die 300 sm schaffen, wenn dazu nicht schon ein Meilennachweis vorhanden ist. Hierbei enststehen natürlich für die Prüflinge höhere Charterkosten bei geringfügiger Entlastung der anderen, die ja spezielle Übungen dulden und mitmachen müssen und dann gehen für die Prüfungsfahrt auch ca. 2 Stunden verloren.
Wer also zur Prüfung möchte, muss dies rechtzeitig bei mir anmelden und absprechen. Zudem müssen wir uns meist nach den Terminen der Prüfungskommission richten. Andererseits müssen Prüfungsunterlagen mindest 4 Wochen vor Törn bei der Prüfungskommission vorliegen und Prüfungskosten müssen überwiesen sein.
Die Törnplanungen sind also von vorn herein keine SKS-Törns, sondern dies muß gesondert abgesprochen, geplant und kalkuliert werden.
 
Die Verpflegungsplanung und Beschaffung
Bereits einige Zeit vor dem Törn muß geplant werden, was an Bord für Verpflegung benötigt wird, wer was beschafft und bei wem dafür Transportkapazität vorhanden ist.
Für die konkrete Planung der Verpflegung gibt es von mir vorbereitete Listen, die bereits Daten aus vorangegangenen Törns beinhalten. Dies ändern Sie nach Ihren Wünschen ab. Daraus resultierend gibt es dann Einkaufslisten, deren Inhalt schon eine gewisse Markt-Sortierung enthält. Nach gemeinsamer Abstimmung werden die Einkaufslisten verteilt und die Ausgaben der Einkäufer dafür werden dann an Bord mit dem eigenen Anteil an der Bordkasse verrechnet.
Was am Ende des Törns übrigbleiben sollte, wird dann etwa wertmäßig gleich unter der Crew wieder verteilt.

Borkasse und Zahlmeister  
An Bord ist es notwendig einen Zahlmeister zu benennen, der die Bordfinanzen verwaltet. Gem. Crewverträge ist er mit Ende des Törns automatisch entlastet.
Die Arbeit ist aber einfach und leicht. Mit einer umfangreichen Exel-Programmierung wird vom Einkauf der Verpflegung bis zum Törnende alles einfach erfaßt und berechnet. Die Anfangszahlung eines jeden Crewmitglieds wird erfaßt, nach der Erfassung der Einkaufsrechnungen dann gesehen, ob noch was nachzuzahlen ist oder was ausgezahlt wird. Dann werden alle gemeinsamen Ausgaben während des Törns erfaßt und es besteht jederzeit Überblick über den Kassenstand.

Der Bordkassenanteil eines jeden ist von anfangs her so bemessen, dass es am Ende erahrungsgemäß für alles reichen müsste. Eine geringfügige Nachzahlung kann jedoch möglich sein.
Aus der Bordkasse werden vorrangig bezahlt:
-Verpflegung und Getränke an Bord (außer Schnaps)
- Hafenliegegebühren
- Dieselverbrauch und ev. Gasverbrauch (Gas ist manchmal inclusive)
- andere gemeinsame Ausgaben gem. Absprache (z.B. Endreinigung der Yacht). Gaststättenbesuche sind mit der Bordkasse nicht berücksichtigt.
-Eventuelle Überschüsse werden zu gleichen Teilen wieder ausgezahlt.